Mit einer Spende unterstützen Sie die laufenden Arbeiten der Musikstiftung innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres der Zuwendung. Die Stiftung ist gehalten, Mittel aus Spenden im Jahr der Zuwendung oder spätestens im 2. Jahr nach der Zuwendung für satzungsgemäße Projekte zu verwenden. Solange unsere Stiftung noch nicht über ein komfortables Grundstockvermögen verfügt, sind Ihre Spenden der Garant für eine aktive Stiftungsarbeit.
Für alle Zuwendungen (Zustiftung oder Spende) erhalten Sie selbstverständlich eine entsprechende Bescheinigung, die von allen Finanzämtern anerkannt wird.
Durch eine großzügige Einzelspende und die ehrenamtliche Tätigkeit aller Organe fallen für die Musikstiftung St. Michael München keinerlei Verwaltungs- oder Sachkosten an. Wir können die zur Verfügung stehenden Erträge aus dem Grundstockvermögen bzw. aus Spenden zu 100% dem Stiftungszweck zuführen.
Ihre Spende / Zustiftung wird nach Ihren Wünschen völlig diskret behandelt. Sollten Sie allerdings als Unterstützerin / Unterstützer unserer Stiftung genannt werden wollen, dann tun wir das in Absprache mit Ihnen selbstverständlich gerne.
Und hier unser Spendenkonto:
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